Neckermann Urlaubsparadies

<- zurück

Handgepäckbestimmung


Handgepäckbestimmung

Neue Handgepäckbestimmungen


Sehr geehrter Reisegast,

ab dem 06. November 2006 werden die Handgepäckbestimmungen bei

sämtlichen Abflügen aus der Europäischen Union - egal mit welchem Ziel –

seitens der Europäischen Union neu geregelt Ihr Abflug unterliegt bereits den

neuen Bestimmungen, die wir Ihnen gern im Einzelnen erläutern möchten. Die

Neuregelung gliedert sich in drei wesentliche Punkte.


I. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu

gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta,

Suppen, Getränke, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole) dürfen Sie

zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen

mitnehmen.

Zugelassen sind Behälter bis maximal 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl

von Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro

Fluggast ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er von

Ihnen zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.

Bitte beachten Sie, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind

(z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss).

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diese Beutel frühzeitig zu besorgen und ihre

Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die Sie im Handgepäck befördern

wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.


Ausnahmen

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost, diätetische Kost), die Sie

während des Fluges an Bord benötigen, können Sie auch außerhalb des Beutels

mitnehmen. Sie müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom

übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen und

erforderlichenfalls in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit

nachzuweisen.

Duty Free Waren, die Sie am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der

Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges

einer EU Fluggesellschaft gekauft haben, dürfen Sie mit durch die

Sicherheitskontrolle nehmen, wenn sie sich in einem transparenten, vom

Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von

außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem das tagesaktuelle Verkaufsdatum

sowie der Verkaufsort festgehalten sind.


II. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm

beschränkt.

III. An den Sicherheitskontrollen werden Sie aufgefordert, Mäntel und

Jacken auszuziehen. Laptops und größere elektrische Geräte nehmen Sie

bitte aus den Taschen heraus.


Hinweis

Für Flüge in die USA und nach U.K. gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.

Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.

Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten

Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das

Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.

Dieser Beitrag wurde am 27.10.2008 15:03:30 veröffentlicht.
Sie können einen Kommentar zu diesem Beitrag schreiben oder einen Trackback auf diesen Beitrag setzen.
Der PermanentLink zu diesem Beitrag ist PermanentLink

einen eigenen Kommentar schreiben

Autor: E-Mail:
Kommentar:
Verifikation: Captcha  

Kommentare


Trackbacks



<- zurück