Neue Handgepäckbestimmungen
Sehr geehrter Reisegast,
sämtlichen Abflügen aus der Europäischen Union - egal mit welchem Ziel –
seitens der Europäischen Union neu geregelt Ihr Abflug unterliegt bereits den
neuen Bestimmungen, die wir Ihnen gern im Einzelnen erläutern möchten. Die
Neuregelung gliedert sich in drei wesentliche Punkte.
I. Flüssigkeiten oder vergleichbare Produkte in ähnlicher Konsistenz (dazu
gehören z. B. Gels, Sprays, Shampoos, Lotionen, Cremes, Zahnpasta,
Suppen, Getränke, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole) dürfen Sie
zukünftig nur noch in geringen Mengen in kleinen Einzelbehältnissen
mitnehmen.
Zugelassen sind Behälter bis maximal 100 ml, die in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Der Beutel darf eine beliebige Anzahlvon Gefäßen enthalten, muss aber vollständig zu verschließen sein. Pro
Fluggast ist nur ein solcher Beutel erlaubt; an der Kontrollstelle muss er von
Ihnen zum separaten Röntgen aus dem Handgepäck genommen werden.
Bitte beachten Sie, dass nur wiederverschließbare Plastikbeutel zulässig sind
(z.B. handelsübliche Plastikbeutel mit einem so genannten Zipp-Verschluss).
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich diese Beutel frühzeitig zu besorgen und ihre
Flüssigkeiten oder vergleichbaren Produkte, die Sie im Handgepäck befördern
wollen, bereits zu Hause entsprechend verpacken.
Ausnahmen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babykost, diätetische Kost), die Sie
während des Fluges an Bord benötigen, können Sie auch außerhalb des Beutels
mitnehmen. Sie müssen diese an der Kontrollstelle ebenfalls getrennt vom
übrigen Handgepäck vorlegen und den Bedarf plausibel begründen und
erforderlichenfalls in der Lage sein, die Authentizität der Flüssigkeit
nachzuweisen.
Duty Free Waren, die Sie am Tag des Fluges in einem Geschäft nach der
Bordkartenkontrolle an einem EU-Flughafen oder an Bord eines Flugzeuges
einer EU Fluggesellschaft gekauft haben, dürfen Sie mit durch die
Sicherheitskontrolle nehmen, wenn sie sich in einem transparenten, vom
Verkaufspersonal versiegelten Beutel befinden. Der Beutel muss einen von
außen lesbaren Beleg enthalten, auf dem das tagesaktuelle Verkaufsdatum
sowie der Verkaufsort festgehalten sind.
II. Die Handgepäckgröße wird auf die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm
beschränkt.
III. An den Sicherheitskontrollen werden Sie aufgefordert, Mäntel und
Jacken auszuziehen. Laptops und größere elektrische Geräte nehmen Sie
bitte aus den Taschen heraus.
Hinweis
Für Flüge in die USA und nach U.K. gelten derzeit noch gesonderte Vorschriften.
Bitte informieren Sie sich darüber direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Wir haben keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten
Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das
Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren.